Hauptnavigation

Reiseausfallversicherung

Entschädigungsleistung in Geld bei Abbruch der Auslandsreise durch den Karteninhaber

  • aufgrund von Tod oder Unfall eines nahen Verwandten
  • bei unvorhersehbaren Ereignissen am Reiseort oder Elementarereignissen im Haushalt des Karteninhabers
  • Übernahme der Kosten für die Anreise eines Ersatzangestellten zum Abreiseort

Erstattung der Kosten bei Abbruch der Reise bis zu 2.600 Euro Versicherungssumme

Versicherungsschutz besteht für höchstens 90 aufeinanderfolgende Tage eines jeden Auslandaufenthaltes (Ausnahme: Bundesrepublik Deutschland sowie Länder in denen der Karteninhaber einen ständigen Wohnsitz hat.)

 Cookie Branding
i