Im Jahr 2023 können Sie 96 Prozent der jährlichen Beitragssumme von maximal 26.528,00 Euro (Ledige) beziehungsweise 53.056,00 Euro (Verheiratete) steuermindernd absetzen. Bis ins Jahr 2025 erhöht sich dieser Prozentsatz auf 100 Prozent. Die aus dieser Altersvorsorge erzielten Alterseinkünfte unterliegen der gleichen Besteuerung wie gesetzliche Rentenzahlungen.
*Gegebenenfalls müssen die Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit berücksichtigt werden.
Es gelten die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von WhatsApp. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nur eingeschränkt Auskünfte über diesen Kanal geben und Nachrichten außerhalb der Service-Zeiten erst am darauffolgenden Arbeitstag beantworten. Für eine sichere Kommunikation nutzen Sie bitte unseren Service-Chat. Wir freuen uns über Ihre Nachricht.