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Verkehrs-Rechtschutzversicherung

Karteninhaber ist auf Dienstreisen mit einem Fahrzeug versichert.

  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen am eigenen Fahrzeug.
  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus Personenschäden als Fahrer eigener oder fremder Fahrzeuge

Weiterer Versicherungsschutz bei

  • Verteidigung gegen verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeitsvorwürfe.
  • Vorwürfe verkehrsrechtlicher Vergehen anlässlich von Dienstreisen.

Versicherungsschutz besteht von Beginn bis zur Rückkehr einer Dienstreise
(Ausnahme: innerhalb einer Entfernung von 50 km vom Wohnsitz des Karteninhabers.)

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