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Auslandsreise-Krankenversicherung

Versicherungsschutz während einer vorübergehenden Auslandsreise für Krankheiten, Unfälle und andere im Tarif genannte Ereignisse

Leistung bei einem im Ausland unvorhergesehen eintretenden Versicherungsfall

  • Ersatz von Aufwendungen für Heilbehandlungen
  • weitere vereinbarte Leistungen, wie z.B. medizinisch notwendige Rücktransporte

Versicherungsschutz besteht für die ersten 60 Tage eines jeden Auslandaufenthaltes (Ausnahme: Bundesrepublik Deutschland sowie Länder in denen der Karteninhaber einen ständigen Wohnsitz hat.)

Wesentliche Leistungserbringung u. a. für ärztliche Beratungen, Arznei- und Verbandmittel, stationäre Behandlung sowie notwendige Transporte in das nächst erreichbare Krankenhaus.

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