Ihre Zustimmung ist gefragt!

Laut BGH-Urteil vom 27. April 2021 benötigen Banken die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden zu Änderungen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Preise und Sonderbedingungen. Wir bitten Sie daher um Ihre Zustimmung zu den geänderten Preisen und Kontomodellumstellungen gemäß Änderungsangebot vom 15.03.2023. Nur auf dieser Basis ist es uns möglich, die für Sie geführten Konten weiterzuführen. Wenn Sie mehrere Sparkassen-Girokonten bei uns haben, reicht Ihre einmalige Zustimmung aus. Erteilen Sie uns jetzt Ihre Zustimmung mit nur wenigen Klicks.

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